Sie benötigen folgende Unterlagen:
Ersterteilung :
- Personalausweis / Reisepass
/ Aufenthaltstitel
- EC bzw. Kreditkarte
Erweiterung:
- Personalausweis / Reisepass
- aktuellen Führerschein
- EC bzw. Kreditkarte
Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in:
- Deutscher Sprache
- der Abgabe und Bearbeitung Ihrer Papiere
- zeitnahe Teilnahme am theoretischen Unterricht
- von Ihrem Zeitfaktor für die prakt. Ausbildung
(Vormittags immer besser)
- von Ihrem Können der Fahrzeugbeherrschung
Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung
kann nur in der Fahrschule erfolgen.
Sie können nur dann angemeldet
werden,wenn der Theorieunterricht
vollständig absolviert wurde.
bei Ersterteilung:
12 Unterrichtseinheiten
2 spez. Unterrichtseinheiten
4 spez. Unterrichtseinheiten
für die Klassen A:
bei Erweiterung von einer anderen Klasse:
6 Unterrichtseinheiten
2 spez. Unterrichtseinheiten
4 spez. Unterrichtseinheiten
bei Klassen A:
- Ihr Antrag vom Landratsamt bearbeitet wurde und
vorliegt
- die Tüv Gebühren bezahlt wurden (siehe Tüv
Kostenvorschuss)
- Betrag zur Vorstellung der theor.Prüfung (Fahrschule)
bezahlt wurde
- kann in 13 Sprachen absolviert werden:
- Deutsch
- Türkisch
- Russisch
- Englisch
- Italienisch
- Französisch
- Spanisch
- Portugiesisch
- Griechisch
- Kroatisch
- Rumänisch
- Polnisch
- Arabisch
Wichtig: Bei Krankheit ist ein ärztl. Prüfunfähigkeitsbescheinigung notwendig !!
- wenn der Fahrlehrer von Ihrer Fahrpraxis überzeugt ist
und wenn die Ausbildungsziele erreicht sind.
- Sonderfahrten und Schaltkompetenz bei B197
- mit einem gültigen Personalausweis / Reisepass
- Impfnachweis bzw. gültigen CoronaTest
Die Fahranweisungen erfolgen durch den Prüfer/in
nur in Deutsch
Wichtig: Bei Krankheit ist ein ärztl. Attest notwendig !!
Kleidung
- Motorradhandschuhe
- enganliegend Motorradjacke,
- Rückenprotektor,
falls nicht in der Motorradjacke
integriert
- Motorradhose
- Motorradstiefeln mit
ausreichendem Knöchelschutz
Sie können sich kostenpflichtig
folgendes Equipment von der Fahrschule ausleihen
- Helm
- Handschuhe
- Hose
- Jacke
- Schuhe
Bitte mit der Fahrschule Rücksprache halten.
Ansonsten sehen wir uns gezwungen die Fahrstunde zu berechnen.
Bei Krankheit muß die Fahrstunde rechtzeitig, am Besten so früh wie möglich,
spätestens jedoch bis 7 Uhr abgesagt werden.
Ein ärztliches Attest ist am selben Tage in der Fahrschule SINDELFINGEN / BÖBLINGEN abzugeben.
Erfolgt dies nicht, sehen wir gezwungen die Fahrstunde zu berechnen.