Klasse C

WIR SCHULEN AUF

Fahrerlaubnis: Klasse B

Mindestalter:

- 21 Jahre
- 18 Jahre / Vorraussetzung:
    nach erfolgter Grundqualifikation § 4 Abs.1 BKrQK

staatlich anerkannten Ausbildungsberuf:

  • Berufskraftfahrer / in
  • Fachkraft im Fahrbetrieb.

     Es darf gefahren werden:
     Kraftfahrzeuge mit Schaltwagen u. Automatik
     über 3.500 kg zGM, 
     (nach oben keine Beschränkungen)die zur 

     Beförderung von nicht mehr als 8 Personen.
     außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

      ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A, 
       D1 u. D

      Mitführen von Anhängern:
       -  alle Anhänger bis 750 kg zGM


© {2021} Fahrschule City-Drive. Designed By KC
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.