Klasse A2
WIR SCHULEN AUF
AUFSTIEG VON KLASSE A1:
- mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse A1 oder
- FAHRERLAUBNIS vor dem 01.04.1980 erworben
DIREKTEINSTIEG:
- Alter : 18 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel
- mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse A1 oder
- FAHRERLAUBNIS vor dem 01.04.1980 erworben
DIREKTEINSTIEG:
- Alter : 18 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel
Es darf gefahren werden:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von
nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung
von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.