Klasse B196
WIR SCHULEN AUF
- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis
der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- der Eintrag der Schlüsselzahl 196
bei der Klasse B gilt nur in Deutschland.
Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis
der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- der Eintrag der Schlüsselzahl 196
bei der Klasse B gilt nur in Deutschland.
Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
Es darf gefahren werden:
Zweirädrige Leichtkrafträder mit Verbrennungs
oder Elektromotor mit folgenden technischen
Vorgaben:
Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg;
- Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Wichtig: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1
mit symmetrisch angeordneten Rädern
(Trikes) sind nicht erlaubt.
mit symmetrisch angeordneten Rädern
(Trikes) sind nicht erlaubt.