Klasse C
WIR SCHULEN AUF
Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre / Vorraussetzung:
nach erfolgter Grundqualifikation § 4 Abs.1 BKrQK
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf:
- Berufskraftfahrer / in
- Fachkraft im Fahrbetrieb.
Es darf gefahren werden:
Kraftfahrzeuge mit Schaltwagen u. Automatik
über 3.500 kg zGM,
(nach oben keine Beschränkungen)die zur
Beförderung von nicht mehr als 8 Personen.
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A,
D1 u. D
Mitführen von Anhängern:
- alle Anhänger bis 750 kg zGM