Sie benötigen folgende Unterlagen:
Ersterteilung / Umschreibung:
- Personalausweis / Reisepass
/ Aufenthaltstitel
- Sehtest
Erweiterung:
- Personalausweis / Reisepass
- Sehtest
- aktuellen Führerschein
Ersterteilung / Umschreibung:
- Personalausweis / Reisepass
/ Aufenthaltstitel
- Sehtest
Erweiterung:
- Personalausweis / Reisepass
- Sehtest
- aktuellen Führerschein
Die theoretische Ausbildung erfolgt in:
- Deutscher Sprache
die praktische Ausbildung kann in:
- Deutsch oder
- Englisch
erfolgen
- Deutscher Sprache
die praktische Ausbildung kann in:
- Deutsch oder
- Englisch
erfolgen
Die Ausbildungsdauer ist abhängig von:
- der Abgabe und Bearbeitung Ihrer Papiere
- zeitnahe Teilnahme am theoretischen Unterricht
- von Ihrem Zeitfaktor für die prakt. Ausbildung
(Vormittags immer besser)
- von Ihrem Können der Fahrzeugbeherrschung
- der Abgabe und Bearbeitung Ihrer Papiere
- zeitnahe Teilnahme am theoretischen Unterricht
- von Ihrem Zeitfaktor für die prakt. Ausbildung
(Vormittags immer besser)
- von Ihrem Können der Fahrzeugbeherrschung
Unser Bestreben ist es Ihre Ausbildung so schnell wie Möglich und Zeitnah zu absolvieren.
Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung
kann nur in der Fahrschule erfolgen.
kann nur in der Fahrschule erfolgen.
Sie können nur dann angemeldet
werden,wenn der Theorieunterricht
vollständig absolviert wurde.
werden,wenn der Theorieunterricht
vollständig absolviert wurde.
bei Ersterteilung:
12 Unterrichtseinheiten
2 spez. Unterrichtseinheiten
4 spez. Unterrichtseinheiten
für die Klassen A:
4 spez. Unterrichtseinheiten
für die Klassen A:
bei Erweiterung von einer anderen Klasse:
6 Unterrichtseinheiten
2 spez. Unterrichtseinheiten
4 spez. Unterrichtseinheiten
bei Klassen A:
- Ihr Antrag vom Landratsamt bearbeitet wurde und
vorliegt
- die Tüv Gebühren bezahlt wurden (siehe Tüv
Kostenvorschuss)
- Betrag zur Vorstellung der theor.Prüfung (Fahrschule)
bezahlt wurde
- kann in 13 Sprachen absolviert werden:
Wichtig: Bei Krankheit ist ein ärztl. Attest notwendig !!
bei Klassen A:
- Ihr Antrag vom Landratsamt bearbeitet wurde und
vorliegt
- die Tüv Gebühren bezahlt wurden (siehe Tüv
Kostenvorschuss)
- Betrag zur Vorstellung der theor.Prüfung (Fahrschule)
bezahlt wurde
- kann in 13 Sprachen absolviert werden:
- Deutsch
- Türkisch
- Russisch
- Englisch
- Italienisch
- Französisch
- Spanisch
- Portugiesisch
- Griechisch
- Kroatisch
- Rumänisch
- Polnisch
- Arabisch
Wichtig: Bei Krankheit ist ein ärztl. Attest notwendig !!
Wir empfehlen die App Fahren Lernen Max
Die praktische Prüfung kann nur dann statt finden:
- wenn der Fahrlehrer von Ihrer Fahrpraxis überzeugt ist
und wenn die Ausbildungsziele erreicht sind.
- Sonderfahrten und Schaltkompetenz bei B197
- mit einem gültigen Personalausweis / Reisepass
- Impfnachweis bzw. gültigen CoronaTest
Die Fahranweisungen erfolgen durch den Prüfer/in
nur in Deutsch
Wichtig: Bei Krankheit ist ein ärztl. Attest notwendig !!
- wenn der Fahrlehrer von Ihrer Fahrpraxis überzeugt ist
und wenn die Ausbildungsziele erreicht sind.
- Sonderfahrten und Schaltkompetenz bei B197
- mit einem gültigen Personalausweis / Reisepass
- Impfnachweis bzw. gültigen CoronaTest
Die Fahranweisungen erfolgen durch den Prüfer/in
nur in Deutsch
Wichtig: Bei Krankheit ist ein ärztl. Attest notwendig !!
Kostenvorschuss (Erklärvideo)
Kleidung
Für alle Ausbildungsfahrten der Klasse A, A1, A2 und AM müssen Sie folgende Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Ausbildung und der prakt.Führerschein-Prüfung tragen:
- Motorradhandschuhe
- enganliegend Motorradjacke,
- Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke
integriert
- Motorradhose
- Motorradstiefeln mit ausreichendem
Knöchelschutz
Für einmalig 50.00 €
haben Sie die Möglichkeit
sich das Equipment von der Fahrschule auszuleihen.- Helm
- Handschuhe
- Hose
- Jacke
Schuhe / Stiefel sind von Ihnen zu mitzubringen.
Hier ein paar Beispiele:
Eine Absage von Fahrstunden muß 48 Stunden vorher erfolgen.
Ansonsten sehen wir uns gezwungen die Fahrstunde zu berechnen.
Ansonsten sehen wir uns gezwungen die Fahrstunde zu berechnen.
Bei Krankheit muß die Fahrstunde rechtzeitig, am Besten so früh wie möglich,
spätestens jedoch bis 7 Uhr abgesagt werden.
Ein ärztliches Attest ist am selben Tage in der Fahrschule Sindelfingen abzugeben.
Erfolgt dies nicht sehen wir gezwungen die Fahrstunde zu berechnen.
spätestens jedoch bis 7 Uhr abgesagt werden.
Ein ärztliches Attest ist am selben Tage in der Fahrschule Sindelfingen abzugeben.
Erfolgt dies nicht sehen wir gezwungen die Fahrstunde zu berechnen.