Klasse B196

WIR SCHULEN AUF

- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis
  der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
-  der Eintrag der Schlüsselzahl 196
   bei der Klasse B gilt nur in Deutschland.
   Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

Es darf gefahren werden:
Zweirädrige Leichtkrafträder mit Verbrennungs
oder Elektromotor mit folgenden technischen
Vorgaben:

- Motorleistung maximal 11 kW;
  Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg;
- Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Wichtig: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 
               mit symmetrisch angeordneten Rädern
               (Trikes) sind nicht erlaubt.
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