Klasse A2

WIR SCHULEN AUF

AUFSTIEG VON KLASSE A1:
- mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
  Klasse A1 oder 
- FAHRERLAUBNIS vor dem 01.04.1980 erworben
 
DIREKTEINSTIEG:
- Alter : 18 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel

Es darf gefahren werden:
  Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

-  einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von
    nicht mehr als 0,2 kW/kg,
    die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung
    von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

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