Klasse A

WIR SCHULEN AUF

AUFSTIEG VON KLASSE A2:
- mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
  Klasse A2 
- FAHRERLAUBNIS vor dem 01.04.1980 erworben
 
DIREKTEINSTIEG:
- Alter : 24 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel

Es darf gefahren werden:
  Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem
  Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH
  von mehr als 45 km/h

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung
   von mehr als 15 kW.

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