Klasse C

WIR SCHULEN AUF

Fahrerlaubnis: Klasse B

Mindestalter:

- 21 Jahre
- 18 Jahre / Vorraussetzung:
    nach erfolgter Grundqualifikation § 4 Abs.1 BKrQK

staatlich anerkannten Ausbildungsberuf:

  • Berufskraftfahrer / in
  • Fachkraft im Fahrbetrieb.

     Es darf gefahren werden:
     Kraftfahrzeuge mit Schaltwagen u. Automatik
     über 3.500 kg zGM, 
     (nach oben keine Beschränkungen)die zur 

     Beförderung von nicht mehr als 8 Personen.
     außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

      ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A, 
       D1 u. D

      Mitführen von Anhängern:
       -  alle Anhänger bis 750 kg zGM


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