Klasse AM

DIREKTEINSTIEG:
- Alter : 15 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel

Es darf gefahren werden:
AM Fahrzeuge 

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
    - Verbrennungsmotor max. 50 cm³
    - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
Leermasse max. 425 kg.

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 

Wichtig:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

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