Zusätzlich muß eine Beobachtungsfahrt ( 30 Min Fahrt und 15 Min. Nachbesprechung ) zwischen der 1. und 2. Sitzung absolviert werden.
- Ihr Fahrverhalten reflektieren. - Ihre Risikobereitschaft stärken, dadurch gefährliche Situationen im Straßenverkehr erkennen. - In der Fahrprobe Klärung von unsicheren und unangemessenen Fahrverhalten.
- Bei Nichtteilnahme droht der Entzug de Fahrerlaubnis. - Ein begonnener ASF Kurs muss vollständig beendet werden. Teile und Fahrprobe dürfen nicht in einem späteren Seminar nachgeholt werden. - Grund: Sitzungen bauen aufeinander auf.
- Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach dem vollständigen absolvierten Seminar. - Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
- nach dem Seminar und Verstöße nach Kategorie A / B. - schrifliche Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde. - Nahelegung der freiwilligen Teilnahme innerhalb zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung. - folgen nach Ablauf der 2 Monate erneute Verstöße A / B !!!! Entzug der Fahrerlaubnis !!!!